Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Nutzer (Partner-Restaurants)

Allgemeine Vertragsbedingungen für Partner für den Geschäftsverkehr zwischen bringmos, vertreten durch caos AG, Teufenerstrasse 19, 9000 St. Gallen, und gewerblichen Nutzern ("Partner")

1. Allgemeines

1.1 Vertragsgegenstand

bringmos betreibt eine Online-Plattform, bestehend aus der bringmos-Website und Apps für Kunden sowie für Partner. Über diese Plattform können Partner die Zubereitung und Lieferung von Speisen und Getränken aller Art sowie von gewöhnlich im Einzelhandel erhältlichen Produkten, anbieten und Nutzer den Kauf dieser Produkte und Dienstleistungen online in Auftrag geben.

bringmos handelt als Softwaredienstleister des Partners, bietet aber zugleich weitere Leistungen die in den Punkten 2. und 3. näher beschrieben werden.

Der Vertrag zwischen dem Partner und bringmos kommt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Für die Nutzung der Plattform, insbesondere für Nutzer, gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von bringmos, siehe AGB für Kunden. Der Partner nimmt diese hiermit zur Kenntnis.

1.2 Begriffsbestimmungen

  • "bringmos": die von bringmos betriebene Online-Pattformen und Apps welche auf Basis dieser Geschäftsbedingungen dem Partner Möglichkeiten zum Geschäftsabschluss mit Endkunden (Nutzern) vermitteln.
  • "Partner": gewerblicher Nutzer, der seine Produkte und Dienstleistungen über bringmos an den Endkunden vermittelt. Der Partner tritt dabei als Geschäftsherr auf, in dessen Namen und auf dessen Rechnung bringmos Geschäfte vermittelt.
  • "Partner AGB": Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner in der jeweils geltenden Fassung.
  • "Plattform": Online-Plattform von bringmos bestehend aus der bringmos-Website bringmos.com, dem Online-Verwaltungsportal https://bringmos.io, iOS und Android Apps für Nutzer, sowie iOS und Android Apps für den Partner.
  • "Inserat": Die Veröffentlichung des Betriebes des Partners auf der Plattform aus dem allgemeine Informationen und seine Produktübersicht, Preise, Lieferkonditionen und ggf. Rücktrittsrechte hervorgehen.
  • "Nutzer": Endkunden, an die bringmos die Produkte und Dienstleistungen von Partner vermittelt und mit denen Partner den Kaufvertrag abschließt.
  • "Produkte" Über die bringmos Plattform angebotene Speisen und Getränke aller Art sowie gewöhnlich im Einzelhandel erhältliche Produkte
  • "Geschäftszeiten": Zeiten, die der Partner mitgeteilt hat, in denen er Bestellungen von Nutzern annimmt.

1.3 Änderung der Geschäftsbedingungen

Inhaltliche Änderungen dieser Bedingungen werden dem Partner mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Solche Änderungen erlangen Rechtsgültigkeit:

  • nach Ablauf von 15 Tagen ab Verständigung des Partners für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Partners zu bringmos, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Partners bei bringmos eingelangt ist. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gelten für den Partner die bisherigen Bedingungen weiter.
  • sofort, wenn der Partner eindeutig auf den Widerspruch verzichtet, beispielsweise durch Hinzufügen neuer Produkte und Dienstleistungen während des Laufs der 15-Tage-Frist. Diese Frist verlängert sich wenn der Partner als Folge technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss, um dem Partner angemessene Zeit zur Umsetzung zu geben. bringmos muss keine Frist einhalten, wenn
    • bringmos zur sofortigen Umsetzung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder durch behördliche Anordnung verpflichtet ist
    • die sofortige Umsetzung zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr, notwendig ist
    • um Plattform, Nutzer oder Partner vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen

Rein redaktionelle oder unwesentliche Änderungen werden dem Partner nicht mitgeteilt und können von bringmos jederzeit vorgenommen werden.

2. Leistungen von bringmos

2.1 Online Plattform und Handelsvertretung

bringmos übernimmt für den Partner die Vermittlung und den Abschluss von Geschäften mit jedem Nutzer, der die von bringmos betriebene Plattform aufruft. Vermittelt werden die dargestellten Produkte und Dienstleistungen des Partners. Der Vertrag zwischen dem Partner und dem Nutzer kommt durch Annahme der Bestellung durch den Partner zustande, zu den auf der Plattform veröffentlichten Preisen und Konditionen des Partners. bringmos sendet dem Nutzer im Namen des Partners eine Benachrichtigung mittels Push, welche die Annahme bestätigt. Sofern der Nutzer eine Email beim Abschluss der Bestellung bereitstellt, wird zusätzlich eine E-Mail versendet.

2.1.1 Produktvermittlung

bringmos bemüht sich fortlaufend um die Vermittlung von Bestellungen, indem bringmos das Unternehmen des Partners samt Produkt- und Dienstleistungssortiment auf der Plattform darstellt. Ein darüber hinausgehendes Bemühen schuldet bringmos nicht.

2.1.2 Nutzergewinnung

Die Tätigkeit von bringmos umfasst neben der Vermittlung von Geschäften, die Akquisition neuer Nutzer für die Plattform und die Pflege der Geschäftsbeziehungen mit bereits registrierten Nutzern. Letzteres insbesondere durch elektronische Kontaktaufnahme im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

2.1.3 Kommentarfunktion

Nutzer können Kommentare ("Kundenbewertungen") zum Betrieb des Partners auf der Plattform hinterlassen. bringmos ermöglicht die Deaktivierung dieser Funktion, hat bei aktivierter Funktion aber keinen Einfluss auf den Inhalt der Kundenbewertungen und prüft diese auch nicht. Grundsätzlich löscht bringmos keine Kundenbewertungen. Erlangt bringmos Kenntnis über Kundenbewertungen, deren Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist, werden diese gelöscht.

2.1.4 Auflistung des Betriebes

Die Auflistung der im Portal teilnehmenden Partner erfolgt durch einen Algorithmus. Der Partner nimmt dies zur Kenntnis und ist einverstanden, dass die Platzierung seines Betriebes, jederzeit verändert werden kann. bringmos ist berechtigt, jedem Partner gegen Entgelt eine so genannte Premium-Platzierung (siehe Punkt 3.2.) auf den obersten Listenplätzen zu verkaufen.

2.2 Abwicklung von Online Zahlungen

Der Partner ermächtigt bringmos als Handelsvertreter seines Unternehmens die Zahlung für die jeweilige Bestellung gegenüber dem Nutzer im Namen und auf Rechnung des Partners auszustellen. Aufgrund regulatorischer Gegebenheiten ist bringmos verpflichtet, Zahlungen über einen externen Zahlungsdiensteanbieter abzuwickeln ("Zahlungsdienstleister"). Um Zahlungen der Nutzer zu ermöglichen, hat der Partner ein Konto bei dem von bringmos benannten Zahlungsdienstleister (Stripe) zu eröffnen und während der gesamten Laufzeit vorzuhalten. Umsatzprovisionen von bringmos gegenüber dem Betrieb werden automatisch vom Kaufpreis abgerechnet und an bringmos weitergeleitet. Der restliche Kaufpreis (Kaufpreis - Provision) wird dem Konto des Partners auf Stripe gutgeschrieben und kann dort vom Partner selbst verwaltet und an sein eigenes Bankkonto ausgezahlt werden. bringmos ist somit nie ein Teil des Zahlungsverkehrs zwischen dem Nutzer und dem Partner. Die Spesen und Gebühren etwaiger Zahlungsdienstleister und Bankinstitute trägt der Partner.

Für die Rechnungsstellung, die nicht über Stripe abgewickelt werden, ist einzig der Partner zuständig und verpflichtet.

3. Software und zusätzliche Dienstleistung

3.1 Softwarelösung

bringmos Dashboard (Partnerportal)

Das bringmos Dashboard ist eine Web Software, die auf jedem Endgerät mit Internetzugang verwendbar ist. Sie ist ständig mit der Plattform verbunden, wenn der Partner in das System eingeloggt ist und übermittelt dem Partner alle ihn angehenden Bestellungen, die von der Plattform abgesendet werden. Die Software dient zudem der Pflege der Partnerdaten, Artikel, dem Aktualisieren der Empfangsbereitschaft des Partners sowie dem Aktualisieren des Bestellstatuses. Zusätzlich kann sich der Partner Statistiken der Bestellungen und des Umsatzes anzeigen lassen.

bringmos Terminal

bringmos Terminal ist eine Applikation welche sowohl auf Android und iOS Geräten verwendet werden kann und zudem auch als weitere Websoftware verwendbar ist. Sie ist ständig mit der Plattform verbunden, wenn der Partner in das System eingeloggt ist und einen Internetzugang hat. Das Terminal erlaubt es Bestellungen zu platzieren und zu verwalten. Zudem können diverse Einstellungen und Artikel Verfügbarkeiten mittels der App vorgenommen werden. Über kabellos angebunden Bondrucker können die vermittelten Bestellungen ausgedruckt werden und bei eingestellter Benachrichtigung wird der Partner auf seinem Endgerät über neue Bestellungen mittels Signalton informiert. Die Software übermittelt dem Partner alle Bestellungen, die von der Plattform erfasst werden.

Annahme oder Ablehnen von Bestellungen

Der Partner kann die Bestellung durch manuelle Bestätigung auf bringmos Web oder im Bringmos Terminal annehmen und die voraussichtliche Lieferdauer angeben. Durch Klicken der "Ablehnen-Taste" kann der Partner Bestellungen im Notfall ablehnen und dem Nutzer den Grund mitteilen welcher dann mittels Benachrichtigung dem Nutzer mitgeteilt wird (s. unten Punkt 9.3.). Der Nutzer erhält je nach Eingabe des Partners, zeitgleich mit dessen Eingabe, eine Benachrichtigung in der App oder im Statusbereich seiner Bestellung.

Drucken des Bestellscheins

Der Bestellschein ist mit Hilfe eines angeschlossenen POS-Druckers (kabelgebunden oder drahtlos) ausdruckbar. Um die Verbindung des Druckers mit der Websoftware zu gewährleisten ist eine Applikation am PC zu installieren. Das Drucken mittels der Terminal App erfordert die Einrichtung der Drucker im eigenen Netzwerk. Die Konfiguration und Installation der Drucker ist in der bringmos Dokumentation ausführlich beschrieben. Dieser Bestellschein dient dem Partner auch als Lieferschein, jedoch nicht als Rechnungsbeleg für den Nutzer.

Benachrichtigung mittels E-Mail

bringmos geht davon aus, dass der Partner während seiner Geschäftszeiten Bestellungen annimmt. Daher versendet bringmos eine Erinnerungs E-Mail an den Partner über offene Bestellungen falls diese nicht innerhalb von 15 Minuten angenommen oder abgelehnt wurden.

Verbindungsausfälle

Verbindungsausfälle auf Seiten des Partners beeinträchtigen die Übermittlung der Bestellungen nicht, da alle Bestellungen in den Partnerbereich des Partners hochgeladen werden und bei Wiederherstellung der Verbindung automatisch synchronisiert werden (siehe Punkt 8.)

3.2 Premium Platzierung

Der Partner kann gegen Entgelt für bestimmte Dauer einen Platz an prominenter Stelle erwerben.

3.3 Marketing und Promotion

bringmos kann von Zeit zu Zeit verschiedene Marketing und Promotionaktivitäten setzen, um die Nutzung der Plattform für Partner und Nutzer attraktiv zu gestalten und kann den Partner dazu einladen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Teilnehmenden Partnern können gewisse Vorteile, wie z.B. besondere Platzierung durch die Promotion zugutekommen. Die Bedingungen für die Premium-Platzierung und sonstige Promotionaktivitäten werden dem Partner gesondert mitgeteilt.

3.4 Verpackungsmaterial und Beistellungen

bringmos kann dem Partner verschiedene Produkte und Dienstleistungen (bringmos – Material) gegen Bezahlung oder unentgeltlich zur Verfügung stellen (z.B. Verpackungsmaterial oder Werbeartikel). Die Verwendung des bringmos – Materials erfolgt auf Kosten und Risiko des Partners und er wird bringmos gegenüber diesbezüglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten, mit Ausnahme von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des bringmos – Materials selbst. Sofern Material oder sonstige Produkte oder Dienstleistungen von bringmos an den Partner verkauft oder diesem beigestellt werden, verbleibt das Eigentum daran bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bei bringmos (Eigentumsvorbehalt).

4. Rechte und Pflichten von bringmos

Bei Ausübung ihrer Tätigkeiten ist bringmos dem Partner gegenüber, insbesondere aber nicht ausschließlich hin sichtlich der technischen und graphischen Gestaltung der Plattform, Darstellung des Unternehmens und der Produkte und Dienstleistungen des Partners auf der Plattform, Bewerbung der Plattform sowie des Unternehmens des Partners und konkurrenzierender Produkte/ Dienstleistungen sowie Betreuung, Bewerbung bestehender sowie der Akquisition neuer Nutzer völlig weisungsfrei gestellt. Die Vertretung konkurrenzierender Produkte und Dienstleistungen als Handelsvertreter ist systemimmanentes Wesensmerkmal des Geschäftsmodells von bringmos. Ohne Erlaubnis konkurrenzierende Produkte vertreiben zu dürfen, würde bringmos keine Vertragsbeziehung mit den Partnern eingehen. Für die Funktionalität und Attraktivität der Plattform ist systemimmanent, dass bringmos möglichst viele miteinander im Wettbewerb stehende Unternehmen vertritt. Als Handelsvertreter bewirbt bringmos diese konkurrenzierenden Unternehmen und Produkte/Dienstleistungen während aufrechter Vertretung. Dem Partner ist bewusst, dass es dabei auch zu unterschiedlicher Preis- und Konditionengestaltung kommen kann, die im freien Ermessen von bringmos liegt. Der Partner hat die Plattform sowie die Profile von bringmos in sozialen Medien (z.B. bringmos Facebook-Seite sowie bringmos Instagram Profil (@bringmos)) eingehend begutachtet und stimmt in Kenntnis der Umstände ausdrücklich zu, dass bringmos konkurrenzierende Unternehmen und Produkte bzw. Dienstleistungen bewirbt und auch künftig Werbung für konkurrenzierende Unternehmen und Produkte bzw. Dienstleistungen ohne Zustimmung des Partners übernehmen darf. Der Partner stimmt ausdrücklich zu, dass bringmos auch eigene, oder von bringmos lizenzierte oder von konzernverbundenen Unternehmen angebotene Produkte und Dienstleistungen auf der Plattform bewirbt. bringmos ist berechtigt, die vom Partner zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen (insbesondere Namen, Firma, Betriebsbezeichnung, Logo, Produktübersicht, Bilder, Kennzeichen, Fotos, Marken etc.) für die Vertragserfüllung und im Rahmen von Werbemaßnahmen für die Plattform zu verwenden. Der Partner räumt bringmos dafür ein unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht für die Dauer der Verwednung der Plattform ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, die Verwendung der Immaterialgüterrechte auf der Plattform, in Drucksorten und im Rahmen von Werbekampagnen, andere Maßnahmen des Onlinemarketings und der Suchmaschinenoptimierung. Der Partner sichert bringmos zu, berechtigt zu sein ihr die Rechte im dargestellten Umfang einräumen zu können und hält bringmos bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos. Der Partner ist in Kenntnis und einverstanden, dass bringmos mit seinen Immaterialgüterrechten stets auch ihre Plattform und Dienstleistungen bewirbt. bringmos ist darüber hinaus berechtigt das Logo des Betriebes oder Unternehmens des Partners zum Zweck der Harmonisierung auf der Plattform grafisch anzupassen.

4.1 Geschütztes Eigentum von bringmos

Das bringmos Design, die technische und grafische Gestaltung der Plattform sowie Produkte sind rechtlich geschütztes geistiges Eigentum von bringmos. Der Partner ist nicht berechtigt, geistiges Eigentum von bringmos oder ihrer Partner, ohne die vorherige Zustimmung von bringmos zu verwenden.

5. Allgemeine Rechte und Pflichten von Partner

Die Kaufverträge der über bringmos vertriebenen Produkte und Dienstleistungen kommen stets zwischen Partner und Nutzern zustande. Der Partner ist zu jeder Zeit Geschäftsherr sämtlicher über die bringmos Plattform getätigter Transaktionen. Der Partner lässt bringmos rechtzeitig alle erforderlichen Informationen zukommen und unterstützt bringmos bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten nach besten Kräften. Zum Beispiel durch Verlinkung der bringmos Plattform oder anderweitige Werbung für bringmos bzw des Onlineshops des Partners auf der Plattform.

5.1 Registrierung

Damit bringmos für den Partner tätig werden kann, füllt der Partner das Registrierungsformular vollständig aus und schickt bringmos seine Logos, Bilder und aktuelles Preis- , Produkt- und Dienstleistungssortiment. Alle benötigten Informationen können vom Partner selbstständig in der Partnersoftware eingetragen werden oder werden einmalig kostenlos von bringmos bei Erstellung des Shops eingetragen. Dies ist allerdings nur der Fall wenn der Partner alle benötigten Dokumente und Informationen innerhalb einer Woche ab der Registrierung an bringmos übermittelt. Benötigte Daten können der Dokumentation entnommen werden (bringmos Dokumentation). bringmos haftet nicht für falsche Daten. Alle Daten im Onlineshop des Partners auf der Plattform geben ausschließlich die Meinung des Partners wieder und werden nicht von bringmos überprüft.

5.2 Gewerbeberechtigung

Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, die erforderliche Berechtigung (zB Gewerbeberechtigung oder Konzession) für den Fernabsatz und / oder Lieferung der Produkte und Dienstleistungen zu erlangen und aufrecht zu erhalten. Eine Überprüfung seitens von bringmos erfolgt zu keiner Zeit.

5.3 Selbstabholung während Öffnungszeiten

Der Partner kann auch eine Abholung der Bestellung durch Nutzer innerhalb seiner Geschäftszeiten sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen. Erhält Partner eine Bestellung für die Selbstabholung im Betrieb und ist diese zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, muss der Nutzer benachrichtigt und das weitere Vorgehen besprochen werden.

5.4 Auslieferung der Bestellung

Die Auslieferung der Bestellungen wird immer vom Partner organisiert und ausgeführt. bringmos stellt lediglich Softwarekomponenten bereit um den Partner bei Bestellungen zu unterstützen, übernimmt jedoch keine Auslieferung.

5.5 Sicherstellung der Herkunft der Produkte

Der Partner muss sicherstellen, dass seine Produkte und Dienstleistungen nicht irrtümlich bringmos zugerechnet werden und keine Zweifel oder Irreführung hinsichtlich der Herkunft der Produkte (von Partner) oder der Geschäftsbeziehung zwischen bringmos und Partner entsteht. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von bringmos Material (siehe Punkt 3.3).

6. Besondere Informations- und Kontrollpflichten von Partner

Der Partner ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Informations- und Kennzeichnungspflichten, insbesondere aber nicht ausschließlich des Konsumentenschutzgesetzes (Codice del Consumo), E-Commerce-Gesetzes (ECG), Preisauszeichnungsgesetzes, der Fernabsatz-VO, Lebensmittel-Informations-VO gegenüber den Nutzern proaktiv und auf eigene Verantwortung einzuhalten. Insbesondere muss der Partner je nach Produkt- und Dienstleistungskategorie die folgenden Informations- und Kennzeichnungspflichten einhalten:

6.1 Deklarationspflichtige Angaben

Der Partner ist verpflichtet, die Nutzer gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über Allergene, Zutaten, Zusatzstoffe und weitere deklarationspflichtige Angaben in seinen Produkten zu informieren. Im Partnerbereich hat der Partner Zugang zu seiner Produktübersicht, in welches er Allergene, Zutaten, Zusatzstoffe und weitere deklarationspflichtige Angaben direkt eintragen kann. Die Eingabe wird automatisch übernommen und direkt auf der Plattform für die Nutzer gut sichtbar ausgewiesen. bringmos kann weder die Vollständigkeit, noch die Richtigkeit der Angaben des Partners prüfen. Entstehen bringmos Schäden oder Kosten aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Informationen, hält der Partner bringmos diesbezüglich auf erste Aufforderung vollkommen schad- und klaglos. Die Verrechnung erfolgt entsprechend der allgemeinen Regel unter Punkt 11.

6.2 Jugendschutz

Bei Produkten, die nicht an Kinder und/oder Jugendliche abgegeben werden dürfen, insbesondere Alkohol, ist die Alterskontrolle entsprechend des anzuwendenden Jugendschutzgesetzes im Zuge der Lieferung ("direkt an der Haustür") durch den Partner bzw. seinen Gehilfen vorzunehmen.

6.3 Rücktrittsrecht von Nutzern

Der Partner ist verpflichtet, bringmos etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen, sofern er solche einsetzt. Diese müssen auf der Plattform dargestellt werden, insbesondere jene Teile, welche die Onlinebestellung und das Rücktrittsrecht regeln. Der Partner hat den Nutzer dahingehend zu informieren, dass ein etwaiger Rücktritt gegenüber dem Partner zu erklären ist. Der Partner muss sicherstellen, dass Nutzer ihr gesetzliches Rücktrittsrecht ausüben können. Der Kommissionsanspruch von bringmos wird durch einen etwaigen Rücktritt der Nutzer nicht geschmälert.

6.4 Nicht einwandfreie Produkte

Der Partner gewährleistet zu jeder Zeit, dass die von ihm angebotenen Produkte von einwandfreier Qualität (insbesonders hinsichtlich Hygiene, Ablaufdatum, Verpackung, Inhaltsstoffe, Produktsicherheit usw.) sind, den gesetzlichen Normen und Anforderungen entsprechen. Falls zutreffend, hält der Partner weiters seine Angaben über enthaltene Allergene, Zusatzstoffe und weitere deklarationspflichtige Angaben ein und verarbeitet insbesondere die Lebensmittel hygienisch einwandfrei. Bei Beschwerde eines Nutzers über nicht einwandfreie Produkte oder Nichteinhaltung der Angaben über Allergene, Zusatzstoffe und weitere deklarationspflichtige Angaben und leitet dem Partner die Beschwerde weiter. Der betroffene Betrieb wird möglicherweise, bis sich die Beschwerde als unrichtig erweist oder der Partner glaubhaft macht, dass die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, nicht auf der Plattform dargestellt und es werden keine Bestellungen vermittelt. Treffen vermehrt Beschwerden über nicht einwandfreie Produkte oder Nichteinhaltung der Angaben über Allergene, Zusatzstoffe und weitere deklarationspflichtige Angaben ein, behält sich bringmos vor, von ihren Rechten aus Punkten 12. und 15. Gebrauch zu machen. Entstehen bringmos Schäden oder Kosten aufgrund von nicht einwandfreien Produkten und/oder aufgrund der Nichteinhaltung von Hygienevorschriften oder Angaben über Allergene, Zusatzstoffe und weitere deklarationspflichtige Angaben, hält der Partner bringmos diesbezüglich auf erste Anforderung vollkommen schad- und klaglos.

6.5 Kontrollrechte

bringmos hat hinsichtlich der in Punkt 6. genannten Informationen Kontrollrechte und darf jederzeit überprüfen oder von Dritten überprüfen lassen, ob der Partner die rechtlichen Bestimmungen einhält. Dies gilt ausdrücklich auch für religiöse, ethische oder sonstige Speise- und Hygienevorschriften, gleich ob diese durch Gesetz oder Verordnung oder durch Nutzer selbst auferlegt sind.

7. Produkt- und Dienstleistungssortiment von Partnern

Der Partner ist verpflichtet sein aktuelles Produkt- und Dienstleistungssortiment mit Bruttopreisen (Produktübersicht) zu übermitteln, samt sämtlicher oben genannten Informationen. Die Vertretung durch bringmos umfasst die im Produkt- und Dienstleistungssortiment genannten Produkte und Dienstleistungen. Die technische und graphische Gestaltung der Plattform einschließlich der Präsentation des Unternehmens des Partners auf der Plattform liegt im alleinigen Ermessen von bringmos. Der Partner stellt bringmos diesbezüglich vollkommen weisungsfrei. bringmos wird die Produktübersicht und die Unternehmenspräsentation auf Basis der Angaben des Partners übernehmen. Eine Prüfungspflicht von bringmos der Angaben auf inhaltliche Richtigkeit besteht nicht. Etwaige Fehler der Angaben, ebenso etwaige Übertragungsfehler, gehen zu Lasten des Partner. Die ausschließliche Verantwortlichkeit für die Vollständigkeit und Richtigkeit der veröffentlichten Daten liegt daher beim Partner. Der Partner ist jederzeit berechtigt, einzelne Produkte und Dienstleistungen wieder herauszunehmen. Nach entsprechender Mitteilung des Partners übernimmt bringmos gerne die Vertretung weiterer, neu ins Sortiment des Partner aufgenommener Produkte und Dienstleistungen.

7.1 Inhaltliche Änderungen

Inhaltliche Änderungen der Produkte oder jeglicher Texte, welche den eigenen Betrieb betreffen, können vom Partner vollkommen selbstständig vorgenommen werden oder können auch von bringmos nach Absprache umgesetzt werden. Die ausschließliche Verantwortlichkeit für die Vollständigkeit und Richtigkeit der veröffentlichten Daten liegt immer beim Partner.

Bei erhöhtem Geschäftsbetrieb kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Dem Partner ist bewusst, dass auch während der Bearbeitungsdauer Geschäfte mit den Nutzern stets zu den Preisen und Bedingungen laut aktuell auf der Plattform ersichtlich, zustande kommen. Etwaige Schäden die aufgrund nicht aktueller Produktübersichten entstehen, sind ausschließlich vom Partner zu tragen.

bringmos kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung die vom Partner zur Verfügung gestellten Produkte, Dienstleistungen, Informationen zu Inhaltsstoffen und Allergenen (sofern anwendbar und rechtlich vorgesehen) sowie Informationen zu Rabatten, Werbeaktionen, Mindestbestellwerten, Lieferzeiten, -gebieten und -bedingungen sowie sonstige Informationen ("Inseratsinformationen") anpassen, sofern dadurch sichergestellt ist, dass Nutzer keine falschen Informationen erhalten und die Darstellung etwaiger Markenzeichen des Partners nicht beeinträchtigt wird.

bringmos behält sich das Recht vor inhaltliche Änderungen nach Absprache in Rechnung zu stellen.

7.2 Nicht verfügbare Produkte

Produkte die vorübergehend nicht verfügbar sind, müssen ausgeblendet werden. Es gelten die Bestimmungen zur Änderung der Produktübersicht.

7.3 Rabattcodes

bringmos stellt dem Partner Möglichkeiten zur Rabattgewährung im Rahmen der aktuellen technischen Machbarkeit zur Verfügung. Die Kosten und das Risiko trägt allein der Partner. Es gelten ansonsten die Bestimmungen zur Änderung der Produktübersicht.

8. Partnerbereich

bringmos stellt dem Partner ein persönliches Online-Dashboard ("Partnerbereich") abrufbar unter https://bringmos.io zur Verfügung. Bei der Registrierung gibt der Partner seinen Benutzernamen (email) und sein persönliches Passwort ("Zugangsdaten") an. Mit diesen Zugangsdaten kann sich der Partner in seinen Partnerbereich einloggen. Hauptfunktion des Partnerbereichs ist die Verwaltung der Bestellungen und des Produktsortiments. Der Partnerbereich enthält eine Liste aller aktuell ausständigen (nicht angenommenen/erfüllten) Bestellungen sowie alle weiteren Funktionen zur Verwaltung seines Onlineshops und Angebots. Eine Auflistung aller Hauptfunktionen kann unter bringmos.com/partner gefunden werden. Eine detaillierte Beschreibung aller Funktionen kann der Dokumentation entnommen werden.

8.1 Zugangsdaten

Den Partner trifft die Sorgfaltspflicht, seine Zugangsdaten geheim zu halten und er darf diese nicht an Dritte weitergeben. Er hat sicher zu stellen, dass Dritte keinen Zugriff auf diese haben. bringmos kann nur überprüfen, ob ein Benutzername mit einem Passwort übereinstimmt. Eine weitere Überprüfungspflicht trifft bringmos nicht. Sämtliche von einem mit den Zugangsdaten des Partners eingeloggten User gesetzten Handlungen werden dem Partner zugerechnet. Im Falle des Verdachts eines Missbrauches seiner Zugangsdaten, hat der Partner bringmos umgehend zu informieren und die Sperrung zu verlangen.

9. Bestellablauf

9.1 Bestellung durch Nutzer

bringmos präsentiert das Unternehmen des Partners und seine Produktübersicht auf der Plattform so, dass die Nutzer der Plattform durch Anklicken des gewünschten Produktes auf der Produktübersicht diesen, falls vorhanden, anpassen können, ihn in den Warenkorb legen und anschließend die Bestellung absenden können (Aufforderung zur Offertenstellung). Die Bestellung ist die verbindliche elektronische Erklärung des Nutzers die gewählten Produkte und Dienstleistungen zu den Preisen und Konditionen laut Plattform kaufen zu wollen (bindendes Angebot).

9.2 Bestellübersicht

Die Vermittlung von bringmos ist die Zuweisung von Bestellungen durch Anzeigen im Partnerbereich des Partners. Bestellungen werden inklusive aller zugehörigen und notwendigen Informationen im Partnerbereich zugänglich gemacht.

9.3 Annahme der Bestellung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Partners zustande. Der Partner kann die Bestellung durch manuelle Bestätigung im bringmos Dashboard oder im Bringmos Terminal annehmen und die voraussichtliche Lieferdauer angeben. Durch Klicken der "Ablehnen-Taste" kann der Partner Bestellungen im Notfall ablehnen und dem Nutzer den Grund mitteilen welcher dann mittels Benachrichtigung dem Nutzer mitgeteilt wird. Der Nutzer erhält je nach Eingabe des Partners, zeitgleich mit dessen Eingabe, eine Benachrichtigung in der App oder im Statusbereich seiner Bestellung.

9.4 Öffnungszeiten und Schließen des Shops

Der Partner teilt bringmos seine Geschäftszeiten mit. bringmos vermittelt dem Partner nur während der aktuell bei bringmos erfassten Geschäftszeiten Bestellungen. Der Partner hat selbst dafür sorge zu tragen, wenn er innerhalb seiner Geschäftszeiten keine Bestellungen annehmen/erfüllen kann, den Shop zu "schließen". Das Unternehmen des Partners wird auch außerhalb der Geschäftszeiten auf der Plattform dargestellt, aber als nicht geöffnet gekennzeichnet.

9.5 Sichtbarkeit

Der Partner wird bringmos unverzüglich mitteilen, wenn er temporär keine Bestellungen annimmt oder erfüllen kann und nicht auf der Plattform angezeigt werden will. Sobald der Partner die Mitteilung gemacht hat, wird bringmos sein Unternehmen von der Plattform nehmen. Bis zur Mitteilung des Partner, dass der Betrieb wieder aufgenommen wird, sind weder Bestellungen noch Ansicht des Produktsortiments möglich. Das Einschalten des Shops im Partnerbereich gilt nicht der Wiederaufnahme des Betriebes. Der Partner muss direkt mit bringmos in Kontakt treten damit sein Shop wieder sichtbar wird.

10. Gutscheine, Rabatte und Werbeaktionen

10.1 Gutscheine

bringmos behält sich das Recht vor, den Nutzern auf eigene Rechnung Preisnachlässe (Gutscheine) und Rabattprogramme für die Bestellung auf ihrer Plattform zur Verfügung zu stellen. Diese Preisnachlässe werden auf dem Bestellschein ausgewiesen. Der Partner ist im Rahmen der Geschäftsverbindung einverstanden, Preisnachlässe laut Bestellschein entsprechend der in Punkt 11. vereinbarten Rechnungslegungsregeln mit bringmos zu verrechnen. bringmos behält sich das Recht vor, etwaige Rabattprogramm jeweils für die Zukunft einseitig durch Änderung der Bedingungen zu ändern oder auch ganz einzustellen.

10.2 Pflichten des Partners

Der Partner garantiert, Werbeaktionen nur auf gesetzlich erlaubte Weise auszuführen, alle gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Postwurfsendungen sowie sämtliche Werbeverbote (z.B. Keine Reklame-Aufkleber) und das Verbot unerwünschter Nachrichten zu beachten. Der Partner verpflichtet sich im Rahmen der Zusammenarbeit keine eigenen Flyer an die bringmos Kunden zu verteilen, außer diese sind von bringmos gebrandet. Sofern der Partner die Lieferung selbst übernimmt, wird er bei Auslieferung keine Werbung für direkte Bestellungen machen. Der Partner hält bringmos für jegliche Kosten, Aufwendungen und Schäden, inklusive Rechtsverteidigungs- und Gerichtskosten, die aus einer behaupteten Verletzung von Rechten Dritter oder Gesetzen durch seine Werbeaktionen resultieren, vollinhaltlich schad- und klaglos.

11. Vergütung von bringmos

11.1 Ersteinrichtung

Für die erstmalige Einrichtung des Partnerbereichs sowie der Produktübersicht und Präsentation auf der Plattform fallen keine Kosten an und werden von bringmos übernommen sofern alle Daten vollständig an bringmos übermittelt wurden.

11.2 Inhaltliche Änderungen

bringmos kann eine Servicegebühr für alle weiteren größeren Anpassungen oder die vollständige 3-sprachige Übersetzung des Produktangebots erheben, deren Höhe aber mit dem Partner vorab festgelegt wird.

11.3 Provision

Für jede vermittelte Bestellung (siehe Punkt 2.1) verrechnet bringmos eine Provision in der vereinbarten Prozenthöhe, bezogen auf den Bruttogesamtwert der Bestellung. Der Bruttogesamtwert der Bestellung ist die Summe aller Bestellpostenpreise zuzüglich etwaiger Liefergebühren des Partners und Umsatzsteuer, laut Bestellschein im Partnerbereich und vor Abzug von Rabatten und Preisnachlässen. Preisnachlässe, die der Partner dem Nutzer gewährt, werden bei der Berechnung der Provision nicht berücksichtigt. Die Provision gebührt für die Vermittlung von Bestellungen und deckt sonst keine Leistungen von bringmos. Die Provision kann je nach Liefergebiet, dem Angebot von Partner und der Vereinbarung zwischen den Parteien variieren. Der Partner akzeptiert, dass die Provision auch für mit ihm vergleichbare Betriebe daher abweichen kann.

11.4 Balance (bringmos Guthaben)

Provision, inhaltliche Änderungen oder andere Vergütungen werden dem Partner von der balance abgezogen. Die Balance oder das bringmos Guthaben ist ein Wertkonto des Partners bei dem die geschuldete Provision oder andere Vergütungen vom System automatisch, z.B. nach Abschluss einer Bestellung, abgezogen wird. Das Guthaben muss vom Partner selbstständig aufgeladen werden (Prepaid). Bezahlung erfolgt durch den Zahlungsdiensteanbieter stripe mithilfe der in das Partnerportal integrierten Schnittstelle. Das Guthabenkonto kann auch auf Anfrage des Partners von bringmos durch gewöhnliche Rechnungsstellung erhöht werden. bringmos muss dazu mit dem gewünschten Betrag zur Aufladung informiert werden. Eine Aufstockung des Guthabens erfolgt unabhängig von der Zahlungsart erst nach Eingang der Zahlung.

Bei einem Guthaben unter 0 wird die Verfügbarkeit des Partners abgeschaltet und Bestellungen deaktiviert. Wird das Guthaben knapp, wird eine Warnemail an den Partner gesendet, sodass dieser noch rechtzeitig eine Aufladung vornehmen kann.

11.5 Material

bringmos kann eine Grundgebühr für bereitgestellte Hardware (z.B. POS-drucker) verlangen. Gleiches gilt für sonstige Beistellungen.

11.6 Provision bei Onlinezahlungen (Stripe)

Umsatzprovisionen von bringmos gegenüber dem Betrieb werden automatisch vom Kaufpreis abgerechnet und an bringmos weitergeleitet. Die balance oder bringmos Guthaben bleibt dabei unangetastet.

11.7 Provision durch das bringmos Terminal

Eine Provision wird auch bei selbsterfassten Bestellungen durch das bringmos Terminal fällig. Die Höhe der Provision in Prozent wird mit dem Partner vorab festgelegt.

11.8 Änderung der Vergütungen

bringmos behält sich vor, die in den Punkten 11.1. bis 11.7. genannten Vergütungen jederzeit anzupassen. Es gelten die Regelungen für Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Punkt 1.3.

12. Differenzierte Behandlung

bringmos oder die mit ihr konzernverbundenen Unternehmen haben signifikante Ressourcen und Know-How investiert, um Nutzern ein bestmögliches Bestellerlebnis zu ermöglichen. Daher kann es zu einer bevorzugten Behandlung dieser Marken oder Betriebe kommen.

13. Einschränkung, Aussetzung und Beendigung

bringmos behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung des Unternehmens und seiner Produkte/Dienstleistungen auf der Plattform zu verweigern, das Inserat oder Teile davon einzuschränken, temporär auszusetzen, falls und solange der Partner gegen die Bestimmungen verstößt. Die temporäre Einschränkung oder Aussetzung dauern jeweils solange, bis der Partner nachweisen kann, dass der Grund für die Maßnahme tatsächlich nicht vorliegt oder von Partner beseitigt werden konnte.

13.1 Einschränkung

bringmos kann die Nutzung bestimmter Funktionen des Partners einschränken, d.h. den Partneraccount durch temporären oder dauerhaften Ausschluss von einzelnen Produkten und Dienstleistungen oder bestimmter Funktionen, falls

  • der Partner nicht einwandfreie Produkte oder Dienstleistungen anbieten möchte (siehe. 6.4)
  • bringmos aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder durch behördliche Anordnung dazu verpflichtet ist
  • bringmos einer vom Partner unvorhergesehenen und / oder unmittelbaren Gefahr ausgesetzt ist,
  • Maßnahmen durch den Partner notwendig werden um Plattform, Nutzer oder andere Partner vor Betrug, Spam, Phishing, Schadsoftware, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Sicherheitslücken zu schützen.

13.2 Aussetzung

bringmos kann den Vertrag aussetzen, d.h. den Partneraccount durch temporäre Deaktivierung des Inserats von der Plattform nehmen wenn,

  • Der Partner überraschend wiederholt nicht auf Kontaktaufnahmen von bringmos reagiert oder jeglichen Kontakt verweigert;
  • der Partner wiederholt Bestellungen nicht annimmt oder nicht erfüllt;
  • der Partner unrichtige Angaben über vertragswesentliche Umstände macht;
  • Grund zur Annahme besteht, dass der Partner die lebensmittel-, lebensmittelinformationsrechtlichen und sonstige sich aus anderen Gesetzen ergebenden Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie anwendbare Gesetze nicht einhält;
  • Dem Partner die Ausübung des Betriebes von einer Behörde temporär untersagt wurde.

13.3 Beendigung

Wenn keine Vereinbarung oder Verträge auf bestimmte Zeit vorliegen, können bringmos und der Partner die gesamte Geschäftsverbindung jederzeit beenden.

Bei Vorliegen eines Grundes oder Mängel können bringmos und der Partner ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Mögliche Gründe oder Mängel, die bringmos zur Beendigung berechtigen, liegt insbesondere vor wenn,

  • der Partner falsche Angaben über vertragswesentliche Umstände macht
  • der Partner nicht auf Kontaktaufnahmen reagiert und / oder jeglichen Kontakt verweigert
  • der Partner durch bringmos zur Verfügung gestellte Nutzerdaten missbräuchlich verwendet und / oder diese nicht nach definierter Frist vernichtet / löscht.
  • der Partner gegen Lebensmittel-, Lebensmittelinformationsrechtlichen oder sonstige sich aus anderen Gesetzen ergebenden Informations- und Kennzeichnungspflichten verstößt.
  • der Partner den Geschäftsbetrieb einstellt oder der Geschäftsbetrieb durch eine Behörde untersagt wurde
  • der Partner die Berechtigung für den Fernabsatz / Lieferung seiner Produkte und Dienstleistungen verliert
  • der Partner seine Gewerbeberechtigung und / oder Konzession verliert
  • der Partner gegen seine Vertraulichkeitsverpflichtungen verstößt
  • der Partner nicht einwandfreie Produkte (siehe 6.4) anbietet
  • der Partner gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt. (zB. Nichteinhalten der Qualitätsanforderungen oder erhebliche Verzögerungen bei der Liefergeschwindigkeit)
  • der Partner, seine Mitarbeiter oder ihm zurechenbare Dritte gegen etwaige rechtliche Bestimmungen unter anderem zum Schutz des freien Wettbewerbs, zur Bekämpfung von Korruption oder Steuern und Abgaben verstößt
  • der Partner gegen andere gesetzlichen Vorschriften verstößt

Wenn der Partner nachweisen kann dass der Grund der Einschränkung / des Mangels nicht mehr vorliegt wird bringmos, bei tatsächlichem Vorliegen aller Voraussetzungen, das Inserat so rasch wie möglich verfügbar machen.

13.4 Löschung

Wenn die Geschäftsbeziehung zwischen bringmos und dem Partner für entgültig beendet erklärt wird, werden die Daten des Partners auf der Plattfrom unwiederruflich gelöscht. Dies gilt nicht für die Daten von Drittanbietern.

14. Vertraulichkeit, Datenschutz, Zugang zu Daten

bringmos und Partner verpflichten sich zur wechselseitigen Vertraulichkeit hinsichtlich aller Vereinbarungen und sämtlicher Informationen über die andere Partei, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt geworden sind oder bekannt werden ("vertrauliche Informationen") und ungeachtet der Art der Informationen, diese streng vertraulich zu behandeln. Die Parteien vereinbaren jedenfalls, dass vertrauliche Informationen kommerziellen Wert haben und dieser darin begründet liegt, dass sie geheim gehalten werden, unabhängig davon welche konkreten Schutzmaßnahmen eine Partei trifft. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit umfasst auf jeden Fall und ohne Einschränkung technische, finanzielle, betriebliche und geschäftliche Informationen sowie sonstige Angelegenheiten der anderen Partei. Die Parteien stellen sicher, dass nur solche Mitarbeiter, Berater und Gehilfen Zugang zu solchen vertraulichen Informationen haben, die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Informationen benötigen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit fort. Die Parteien haften jeweils für Schäden, die aus der Verletzung dieser Vereinbarung resultieren.

14.1 DSGVO

Die Parteien verpflichten sich die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Datenschutzgesetzes sowie die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), zu beachten. Personenbezogene Daten werden nur insoweit erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass die Daten der Nutzer nur zum Zwecke und für die Dauer der Erfüllung der Dienstleistung genutzt werden dürfen.

14.2 datenschutzrechtliche Bestimmungen

Der Partner ist für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen selbstständig verantwortlich. Er kontaktiert Nutzer nur in dem für die jeweilige Bestellung erforderlichen Ausmaß und insbesondere – mangels gesonderter Einwilligung – nicht zu Direktmarketingzwecken.

14.3 P2B Verordnung

In Übereinstimmung mit der Verordnung (EU 2009/1150) ("P2B-Verordnung") informiert bringmos über den Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten, die Partner oder Nutzer für die Nutzung der Plattform zur Verfügung stellen oder die in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform generiert werden:

14.3.1 Zugang von bringmos zu personenbezogenen oder sonstigen Daten von Nutzern

bringmos hat Zugriff auf folgende personenbezogenen Daten von Nutzern um die Vorbereitung und Lieferung der Bestellungen durchzuführen:

  • Name
  • Lieferadresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail Adresse (optional)
  • Standortdaten und Geräte-ID (durch Zustimmung des Nutzers)

Bei Kontaktaufnahme über soziale Medien wird die Nutzer-ID des sozialen Mediums verarbeitet, allerdings nicht mit Profildaten der Plattform oder Bestelldaten verknüpft oder an Partner weitergegeben. Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit b) der DSGVO. Darüber hinaus ist es möglich, dass bringmos Daten von Nutzern zu Marketing-Zwecken auf Basis ihrer Zustimmung oder eines berechtigten Interesses von bringmos verarbeitet.

14.3.2 Zugang von bringmos zu personenbezogenen oder sonstigen Daten des Partners

bringmos hat Zugriff auf folgende personenbezogenen oder sonstigen Daten von Partnern

  • Firmenbezeichnung
  • Sitz und Geschäftsanschrift
  • E-Mail Adresse
  • Telefonnummer
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Anzahl der Bestellungen
  • Bilddaten

Falls der Partner eine natürliche Person ist, die im Einklang mit anwendbarem Gericht ihre Produkte und Dienstleistungen anbietet, dann verarbeitet bringmos zur Erfüllung des Partnervertrages mit dieser Person deren personenbezogene Daten wie Name, Nummer und Scan eines amtlichen Lichtbildausweises, sowie sonstige Daten wie Sitz und Geschäftsanschrift des Unternehmens, Umsatzsteueridentifikations- (des Unternehmens) oder Steuernummer (der natürlichen Person) sowie Kontodaten. Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht (Tätigkeit als Handelsvertreter durch bringmos und Durchführung von Nebendienstleistungen) gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit b) der DSGVO. Darüber hinaus ist es möglich, dass bringmos Daten von Partnern zu Marketing-Zwecken auf Basis ihrer Zustimmung oder eines berechtigten Interesses von bringmos verarbeitet.

14.3.3 Zugang des Partners zu personenbezogenen oder sonstigen Daten von Nutzern

Partner erhält nur Zugang zu personenbezogenen Daten von Nutzern falls der Nutzer über die Plattform eine Bestellung beim Partner tätigt. In diesem Fall erhält der Partner Zugang zu folgenden personenbezogenen oder sonstigen Daten: Name des Nutzers, Lieferadresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse sowie Kommentare zur Bestellung und Lieferung. Diese Daten werden dem Partner von bringmos über die in dem Partnervertrag festgelegten Übertragungsmechanismen (z.B. Partnerbereich oder andere Schnittstellen) zur Verfügung gestellt. Der Partner sichert zu, die ihm übertragenen Daten nur zur Erfüllung der Bestellung und zur Beantwortung von Anfragen von Nutzern zu verwenden und nicht zu anderen Zwecken zurückzubehalten, zu speichern oder anderweitig zu verarbeiten, es sei denn ihn trifft eine gesetzliche Pflicht dazu. Insbesondere sichert Partner zu, die Daten nicht für Marketingzwecke sowie jedwede direkte oder indirekte Kontaktaufnahme mit Nutzern zu verwenden, es sei denn bringmos gibt dazu vorab ihre schriftliche Zustimmung.

14.3.4 Zugang des Partners zu seinen personenbezogenen und generierten Daten:

Der Partner hat zu seinen personenbezogenen und generierten Daten (Rechnungen, Bestellungen, Kundenbewertung, Anzahl von Bestellungen, Einnahmen aus Bestellungen über das Internet sowie weitere Statistiken und Daten etc.) jederzeit Zugang. Hiervon ausgenommen sind Zeiten in denen der Zugang aufgrund technischer Schwierigkeiten, Wartungsarbeiten oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs von bringmos eingeschränkt sein kann. Der Zugang ist dem Partner mit Hilfe seiner Logindaten auf dem bekanntgegebenen Weg oder über diesen Weblink https://bringmos.io möglich. Bei Beendigung der Zusammenarbeit verliert der Partner automatisch Zugang zu diesen Schnittstellen. Sofern ihn also eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht in Hinblick auf diese Daten trifft, hat er sie eigenständig vorab zu sichern. bringmos bewahrt unter Umständen auch nach Beendigung des Partnervertrages personenbezogene, sonstige und generierte Daten des Partners unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auf. Partner hat keinen Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten von • anderen Partnern (=gewerblichen Nutzern) von bringmos, die ihre Produkte und Dienstleistungen über die Plattform anbieten; • anderen Nutzern als solchen die eine Bestellung bei Partner tätigen.

14.4 Weiterleitung an Dritte

Sämtliche von bringmos erhobenen Daten (Partner- und Nutzerdaten sowie personenbezogene und sonstige Daten) können zum Zweck der Erfüllung des Partnervertrages sowie zur Vorbereitung und Lieferung der Bestellung an Dritte weitergegeben werden. Jedenfalls notwendig ist die Weitergabe an konzernverbundene Unternehmen von bringmos, Zahlungsdienstleister und sonstige Dritte, die direkt an der Vorbereitung und Lieferung der Bestellung beteiligt sind. Nicht zwingend notwendig ist eine Weitergabe von Daten an Dritte zu Marketingzwecken (z.B. Cookies). Hier kann im Einzelfall die Möglichkeit eines Opt-Out aus der Datenverarbeitung und Weitergabe bestehen, wobei die Möglichkeit von bringmos ihre vertraglichen Leistungen zu erbringen dadurch eingeschränkt werden kann. Weitere Informationen zur Verarbeitung und insbesondere zur Weitergabe von Partner- und Nutzerdaten finden sich in unserer Datenschutzerklärung

14.5 Verantwortlichkeit

bringmos und Partner halten fest, dass bei der Verarbeitung von Daten in Zusammenhang mit der Benutzung der Plattform jede Partei selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist. Der Partner ist verantwortlich für die Verarbeitung der ihm von bringmos übertragenen Daten. Der Partner stellt sicher, dass alle seine Mitarbeiter, Gehilfen, Berater und Sub-Auftragnehmer die mit der Verarbeitung personenbezogener oder sonstiger Daten oder Teilen davon betraut sind, die Bestimmungen dieser Klausel und dieser Allgemeinen Bedingungen einhalten.

14.6 Datenschutzverletzung

Für den Fall einer Datenschutzverletzung durch Partner, seine Mitarbeiter, Gehilfen, Berater und Sub-Auftragnehmer sichert der Partner zu, bringmos, ihre Geschäftspartner und konzernverbundenen Unternehmen hinsichtlich der Ansprüche von Nutzern, Behörden oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit solchen Datenschutzverletzungen vollkommen schad- und klaglos halten. Dies schließt auch angemessene Anwaltskosten, insbesondere solche um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Klausel sicherzustellen, mit ein.

15. Haftung der Parteien

Die einwandfreie Funktion der Plattform kann trotz großer Sorgfalt nicht immer gewährleistet werden. Der Zugriff auf den Partnerbereich kann gelegentlich unterbrochen oder eingeschränkt sein. Darüber hinaus ist bringmos nicht verpflichtet, gewisse technische Kapazitäten vorzuhalten und es kann auch daraus zu ungewollten Unterbrechungen kommen. Ebenso ist die Leistungserbringung internetbasierend und bringmos übernimmt keine Verantwortung für dessen (ausreichende) Verfügbarkeit. bringmos haftet daher nicht für Schäden, die durch Fremdverschulden oder nicht zu vertretende Unterbrechung der Verfügbarkeit der Plattform entstehen (z.B. nicht von bringmos beeinflussbare technische Probleme des Internets oder Telekommunikationsleitungen, UMTS Übertragung etc.). bringmos haftet außerdem nicht für Ausfälle von Forderungen (Dubiosen), welche bringmos zur Einziehung übernommen hat (insbesondere Onlinezahlungen, siehe Punkt 2.2). Darüber hinaus übernimmt bringmos keine Haftung für Stornierungen und Rückbuchungen durch Zahlungsdienstleister und Kreditinstitute.

15.1 Scherzbestellungen

bringmos hat Warnsysteme zur Früherkennung von Scherzbestellungen eingerichtet. Mögliche Scherzbestellungen werden von bringmos mit einer Warnung auf dem Bestellschein versehen. Es obliegt dem Partner – auch unabhängig von einer allfälligen Warnung wegen einer möglichen Scherzbestellung - den Nutzer, seinen Vertragspartner, eingehend zu prüfen und zu entscheiden, ob er das Geschäft abschließen will. Das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung des Zahlungsmittels (beispielsweise Kreditkartenbetrug), des Onlinekontos, oder eines Gutscheins trägt der Partner. Im Falle von Problemen, Betrugsfällen, Missbrauchsfällen, Scherzbestellungen und vergleichbaren Fällen, die zum Storno der Bestellung des Nutzers führen können bzw. dem Scheitern der Lieferung, ist bringmos sofort telefonisch zu benachrichtigen, damit die Onlinezahlung ggf. rückgängig gemacht werden kann. Der Partner trägt die Darlegungs- und Beweislast dahingehend nachzuweisen, dass kein Fall einer missbräuchlichen Verwendung oder eines anderen in dieser Ziffer genannten Falles vorliegt. Der Provisionsanspruch von bringmos bleibt bestehen.

Entstehen bringmos Schäden oder Kosten im Zusammenhang mit den angebotenen Produkten und Dienstleistungen des Partners, insbesondere aber nicht ausschließlich aufgrund der Nichteinhaltung der Punkte 5., 6., 7., 9., hält der Partner bringmos diesbezüglich auf erste Anforderung vollkommen schad- und klaglos.

16. Abgabe von Erklärungen

Erklärungen des Partners sind grundsätzlich per E-Mail abzugeben. Davon ausgenommen sind jedenfalls Erklärungen, die laut anwendbarem Recht oder diesen Vertragsbedingungen schriftlich sein müssen. Solche Erklärungen sind bringmos firmenmäßig gezeichnet per Post zuzustellen.

Der Partner stimmt zu, auf folgenden Wegen Erklärungen und Mitteilungen von bringmos entgegenzunehmen:

  • Email

bringmos sendet eine E-Mail an die E-Mailadresse, die der Partner am Partner-Registrierungsformular hinterlegt hat. Jedwede Erklärung per E-Mail gilt dem Geschäftsherrn innerhalb seiner Geschäftszeiten (das sind die Öffnungszeiten seines Unternehmens laut seinen Angaben im Partnerbereich sofort als zugegangen, ansonsten mit dem Beginn des nächsten Geschäftstages.

  • Telefon oder WhatsApp

Eine telefonisch abgegebene Erklärung gilt sofort als zugegangen. Eine per SMS/WhatsApp abgegebene Erklärung gilt dem Partner innerhalb seiner Geschäftszeiten sofort als zugegangen, ansonsten mit dem Beginn des nächsten Geschäftstages.

17. Interne Beschwerden

Der Partner hat das Recht, in folgenden Angelegenheiten jederzeit bei bringmos Beschwerde einzulegen:

  • Mutmaßliche Nichteinhaltungen einer der in der Verordnung (EU) 2019/1150 festgelegten Verpflichtungen durch bringmos, welche sich auf den Partner auswirken;
  • Technische Probleme, die in direktem Zusammenhang mit der Plattform stehen und die sich auf den Partner auswirken;
  • Maßnahmen oder Verhaltensweisen von bringmos, die in direktem Zusammenhang mit der Plattform stehen und sich auf den Partner auswirken.

In diesen Fällen kann sich der Partner an die E-Mail Adresse info@bringmos.com wenden oder die bereits bestehenden Kommunikationskanäle verwenden.

18 Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit eine englische oder italienische Übersetzung der Plattform und dieser Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt wird, hat die deutsche Fassung jedenfalls Vorrang.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen sowie deren Änderungen, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss bzw. Zustimmung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Diese Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Verbleiben bei der Vertragsauslegungen Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Stand Januar 2022

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